BMO - Besondere Massnahmen in der Volksschule und im Kindergarten

Art. 17 des Volksschulgesetzes gibt vor, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler unter dem Motto "eine Schule für alle", unabhängig von ihrer schulischen Leistungsfähigkeit, in einer Regelklasse geschult werden sollen. Um dieses Ziel zu erreichen, stellt der Kanton Bern Lektionen für "besondere Massnahmen" zur Verfügung.

„Eine Schule für alle“ ist das erklärte Ziel.
An der Erreichung dieses Zieles arbeiten die Lehrpersonen BMO massgeblich mit. Sie unterrichten und begleiten SchülerInnen mit einem besonderen Förderbedarf, sie unterstützen die Regellehrpersonen und arbeiten mit Eltern, Fachinstanzen und Behörden zusammen.

Zur BMO gehören fünf Fachbereiche:

Integrative Förderung, IF

Die IF-Lehrpersonen unterstützen und beraten die Regellehrpersonen bei der Erfassung und Förderung von einzelnen SchülerInnen oder ganzen Klassen mit besonderen Bedürfnissen.
Besondere Bedürfnisse entstehen, wenn SchülerInnen aufgrund persönlicher Voraussetzungen dem Stoff der Regelklasse nicht zu folgen vermögen oder wenn in Klassen soziale Schwierigkeiten auftreten.
Die Planung, Durchführung und Evaluation von Fördermassnahmen geschieht in gemeinsamer Verantwortung von IF- und Regellehrperson.
IF-Unterricht findet immer dezentral statt und kann, je nach Art der besonderen Bedürfnisse, als Team-Teaching, Kleingruppen- oder Einzelunterricht angeboten werden.

erweiterte Unterstützung, eU

Mit der eU wird auf den Förderbedarf von Schüler:innen eingegangen. Ab August 2024 gibt es in diesem Bereich Veränderungen, die von der Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) entschieden wurden. Die Lektionen werden nicht mehr einzelnen Kindern aufgrund von Abklärungsergebnissen zugeteilt, sondern der gesamten Schule als Pool zur Verfügung gestellt. Es sollen mehr Kinder profitieren und die Schulen die Ressourcen flexibler anpassen und nach Bedarf einsetzen können. Die Schule hat neu die Möglichkeit diese Lektionen auch für schwierige Situationen innerhalb einer Klasse einzusetzen. Die Unterstützung mit eU-Lektionen kann einzeln, in einer Gruppe oder in der gesamten Klasse erfolgen.

Für Lektionen der eU ist keine Abklärung auf der Erziehungsberatungsstelle (EB) notwendig. Die Schulleitung entscheidet über die Form und Verteilung der eU-Lektionen.

Logopädie

Die logopädische Arbeit beinhaltet die Abklärung und Therapie von Kindern und Jugendlichen mit Auffälligkeiten in der gesprochenen oder geschriebenen Sprache, sowie die Beratung von Bezugs- und Lehrpersonen. Folgende sprachliche Bereiche werden dabei einbezogen: Spracherwerbsprozess, Sprachverständnis, Wortschatz, Satzbau, Aussprache, Redefluss, Stimme, Schriftspracherwerb.
Ziel der besonderen Massnahmen im Bereich Logopädie ist es, Einschränkungen der Kommunikation so weit als möglich entgegenzuwirken. 

Psychomotorik

In der Psychomotoriktherapie werden Kinder unterstützt, welche in ihren Bewegungs-, Handlungs- und Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt sind (motorische Unruhe, Ungeschicktheit, Gehemmtheit, kleinkindliches oder aggressives Verhalten, Ängstlichkeit).
Zu den Inhalten der Psychomotoriktherapie zählen: Körper-, Selbst-, Material- und Sozialerfahrungen.
Wichtige Ziele in der Psychomotorik sind: Aufbau eines sicheren Körpergefühls, Eigenwahrnehmung und Selbstwertgefühl stärken, Handlungsfähigkeit erweitern, Förderung der Grob-, Fein- und Grafomotorik (Zeichnen und Schreiben). Ein wichtiger Bestandteil sind Beratung und Zusammenarbeit mit Eltern und Lehrpersonen.

Deutsch als Zweitsprache, DaZ

Kinder mit einer fremden Muttersprache sollen möglichst schnell den Zugang zur Unterrichtssprache Deutsch erhalten. Im „Deutsch als Zweitsprache“ wird rasch und ohne Abklärung auf Antrag der Klassenlehrperson Unterstützung angeboten. Im Gruppen oder Einzelunterricht erwerben die SchülerInnen einen angemessenen Wortschatz und erhalten einen verständlichen grammatikalischen Grundstock, damit sie möglichst bald dem Unterricht folgen können. 

Begabtenförderung, BF

Das Angebot richtet sich an SchülerInnen, die nach Abklärung auf der Erziehungsberatung einen IQ von mindestens 130 aufweisen. Intellektuell hochbegabte SchülerInnen sind im Regelklassenunterricht oft unterfordert. Dies kann zu einem Nachlassen der Lern- und Arbeitsmotivation, zu Minderleistung und sozialen und emotionalen Problemen führen.
Das Förderangebot liegt ausserhalb des regulären Schulstoffes, bietet intellektuelle Herausforderungen und trägt zum Erwerb von Lern- und Arbeitstechniken bei.
Dieses findet als sog. „Pull-Out-Programm“ im Schulhaus Pfrundmatte statt.

Besondere Massnahmen Oberhasli
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