Schulzahnuntersuchungen

Der schulzahnärztliche Dienst in den öffentlichen und privaten Schulen ist eine Aufgabe der Gemeinde. Er bezweckt die Gesunderhaltung der Kauorgane und deren kostengünstige Behandlung.

Der schulzahnärztliche Dienst übernimmt die Aufgabe der Prophylaxe, bestehend aus der jährlichen Kontrolluntersuchung bei der Schulzahnärztin oder beim Schulzahnarzt und regelmässigen vorbeugenden Massnahmen in der Schule unter Beizug der Schulzahnpflegerin. Die Kosten für diese Massnahmen trägt die Wohnsitzgemeinde.

Damit ein Zahnarzt oder eine Zahnärztin eine Zahnbehandlung durchführen kann, benötigt er/sie den Auftrag der Eltern. Die Eltern sind gebeten, zum Wohle ihrer Kinder die vorgeschlagenen, notwendigen Behandlungen durchführen zu lassen.

Gerät eine Familie aufgrund einer notwendigen Zahnbehandlung eines Schulkindes in einen finanziellen Engpass, kann bei den Sozialdiensten Oberhasli in Meiringen ein Gesuch um Finanzhilfe gestellt werden.

Unten finden Sie den Link zum Merkblatt Schulzahnpflege, dem Sie weitere Informationen entnehmen können.
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2024-25 Merkblatt Schulzahnpflege (PDF, 263.31 kB) Download 0 2024-25 Merkblatt Schulzahnpflege