Absenzenregelungen / Freie Halbtage

Abmeldungen

Bei Absenzen (Krankheit, Arzt, etc.) informieren Sie bitte die Lehrpersonen via Klapp. Erscheint ein Kind unentschuldigt nicht zum Unterricht, wird die Lehrperson bis innerhalb der ersten Viertelstunde nach Unterrichtsbeginn nachfragen, wo das Kind geblieben ist.

Absenzen

Unentschuldigte Absenzen müssen der Behörde gemeldet werden und können Bussen nach sich ziehen.

Freie Halbtage

Jedem Kind stehen 5 freien Halbtage, pro Schuljahr zur freien Verfügung. Diese Absenzen müssen bis 24 Stunden vor dem Bezug bei der Lehrperson gemeldet werden. Es dürfen nicht mehr als 3 Halbtage am Stück bezogen werden. Während Projekttagen oder sonstigen schulischen Anlässen bitten wir Sie, auf den Bezug zu verzichten. Die Halbtage melden Sie per Klapp an die Klassenlehrperson.


Ferienverlängerung

Der gemeinsame Start und der gemeinsame Abschluss sind wichtige Anlässe im Schuljahresverlauf. Absenzen an diesen Anlässen sollen möglichst vermieden werden. Wenn Sie die Ferien ausnahmsweise verlängern müssen (mit und ohne freien Halbtagen), so erwarten wir ein frühzeitiges Gesuch, mindestens 4 Wochen vor dem betreffenden Datum mit entsprechender Begründung.

Gesuche

Seit der Revision des Volksschulgesetzes beginnt die obligatorische Schulzeit im Kindergarten. Gesuche werden deshalb nur noch nach den geltenden gesetzlichen Regelungen bewilligt: Sie müssen schriftlich an die Schulleitung eingereicht werden, mindestens vier Wochen vor dem betreffenden Datum. Die Gesuche müssen begründet sein. Bei bewilligten Gesuchen muss der verpasste Stoff selbständig nachgearbeitet werden. Längere Urlaube (mehr als 2 Wochen) werden max. 2-mal pro Schulkarriere (1x KG/Prim, 1x Sek) bewilligt.

 

01.10.2024

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